Dies ist keine offizielle Gesetzessammlung, sondern sie beschreibt lediglich den Kenntnisstand des nicht juristisch versierten Autors zum Zeitpunkt der Erstellung. Obwohl sorgfältig zusammen getragen, ist es möglich, dass die angegebenen Texte irrelevant, fehlerhaft, unvollständig oder nicht mehr aktuell sind. Für Rechtsberatungen wenden Sie sich bitte an einen dazu befugten Juristen Ihres Vertrauens.
|
In den USA beschreiben seit dem 10.4.2001 die 'Guides for the Jewelry, Precious Metals, and Pewter Industries' die Regeln für die Feingehaltsstempelung von Edelmetallgegenständen, insbesondere auch für Schmuck aus Gold-, Silber- und anderen Edelmetalllegierungen. Danach sich in den USA folgende Feingehaltstempelungen möglich (stark verkürzt):
Feingold
Ausschließlich Gegenstände aus
Feingold dürfen den Stempel 'Gold' oder eine seiner Abkürzungen ohne weitere Gehaltsangabe tragen.
Goldlegierungen
Goldlegierungen dürfen ab 10 Karat (
Gold 375) als solche gestempelt werden. Die Punzierung erfolgt entweder durch das Wort 'Gold' oder eine seiner Abkürzungen mit der unmittelbar zuvor genannten Karatangabe oder durch die Karatangabe alleine, z.B. '14 Karat Gold', '14 K. Gold' oder '14 Kt.'.
Hohle Schmuckstücke
Um Täuschungs- oder Betrugsvorwürfen vorzubeugen, ist es ratsam, hohle Goldgegenstände als solche zu bezeichnen, z.B. '14 Karat Gold - Hollow Center' oder '14 K. Gold Tubing'. Keinesfalls dürfen solche Schmuckstücke als massiv ('Solid') bezeichnet werden.
Vergoldungen, Gold-Plattierungen, Dublees
Je nach Dicke und Verfahren (Details siehe Link zum Originaltext) müssen solche Verarbeitungen durch Zusätze wie 'Gold Plate', 'Gold Plated', 'G.P.' (eventuell mit Angabe der Stärke, z.B. '2 microns 12 K. Gold G.P.') oder 'Gold Filled', 'Gold Overlay', 'Rolled Gold Plate', 'R.G.P.', 'Gold Electroplate', 'G.E.P.', 'Gold Flashed' oder 'Gold Washed', 'Heavy Gold Electroplate' (eventuell unter Angabe des Prozesses, z.B. 'Gold Electroplated (X Process)') gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung 'vermeil' darf nur für vergoldetes oder goldplattiertes Sterling-Silber verwendet werden.
Silber
Die Bezeichnungen 'silver', 'solid silver', Sterling Silber', 'Sterling' oder Abkürzungen wie 'Ster.' dürfen für Silber ab 925 gestempelt werden. 'Coin' oder 'coin silver' stehen für Silber ab 900.
Platin, Platinmetalle
'Platinum', 'Plat.' oder 'Pt.' ohne Karatangabe darf nur für Platin ab 950 gepunzt werden. Mit Feingehaltsangabe (Tausendteile) darf ab Platin 850 gestempelt werden. Bei einem Gesamtgehalt aller Platinmetalle von mindestens 950 darf Platin ab 500 unter gleichzeitiger Angabe anderer enthaltener Platinmetalle gestempelt werden, z.B. '600 Pt. 350 Ir.' oder '550Plat.350Pall.50Irid.'.
Weitere Informationen bezüglich der US-amerikanischen Punzierungsregeln:
www.ftc.gov/bcp/guides/jewel-gd.htm
Dies ist nicht die Webpräsenz der präsentierten Goldschmiede und Goldschmiedinnen, und sie spiegelt nicht deren Meinung wider, aber sie ist inspiriert durch deren Schmuck und mit diesem illustriert.
Für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen wird keine Gewähr übernommen. Es wurde sehr sorgfältig recherchiert, dennoch haben sich mit Sicherheit Ungenauigkeiten und Fehler eingeschlichen. Entsprechende Mitteilungen oder Anregungen zur Entwicklung dieser Website sind sehr erwünscht. Benutzen Sie dazu bitte Feedback oder die Kontaktadressen. Alle Rechte vorbehalten!
|