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In der Großbritannien regelt der
Hallmarking Act 1973 von 1973 (aktualisiert am 1. Januar 1999) die Stempelung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, insbesondere auch Schmuck, aus Gold, Silber und Platin sowie deren Legierungen.
Prüfpunzen - Hallmarks
In Großbritannien dürfen Gegenstände nur dann als Gold, Silber oder Platin bezeichnet werden, wenn sie mit einer amtlichen Prüfpunze (Hallmark) versehen sind. Diese Prüfpunzen werden von einer der vier Prüfanstalten (Assay Office in London, Birmingham, Sheffield oder Edinburgh) vergeben. Goldartikel mit einem Gewicht unter 1 Gramm bzw. Silber unter 7,78 Gramm oder Platin unter einem halben Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen.
Herstellerzeichen
Neben der Prüfpunze findet sich auf Schmuck aus Großbritannien ein registriertes Herstellerzeichen (sponsor's bzw. maker's mark). Es besteht aus zwei Buchstaben in einem Schild.
Feingehaltspunze
Der Feingehalt wird durch die 'metal and fineness (purity) mark' in Tausenteilen angegeben. Die äußere Form kennzeichnet dabei die Art des Edelmetalls: ein 8-Eck (bzw. Rechteck mit Abschrägungen) für Gold, ein Oval für Silber und ein 5-Eck in Form eines Hauses für Platin.
Die erlaubten Feingehalte für Gold sind 999, 990, 916, 750, 585, 375.
Die erlaubten Feingehalte für Silber sind 999, 958, 925, 800.
Die erlaubten Feingehalte für Platin sind 999, 950, 900, 850.
Jahrespunze
Bis 1999 musste die Jahrespunze obligatorisch gestempelt werden, seitdem ist sie freiwillig:
1999 = Z, 2000 = a, 2001 = b, 2002 = c ,...
Weitere Punzen
Es können auf britischen Schmuckstücken seit 1999 weitere Punzen angebracht sein, z.B. die 'commemorative mark' für spezielle Ereignisse (z.B. Millenium), die traditionellen Feingehaltspunzen aus der Zeit vor 1999 oder die 'common control marks', d.h. die Feingehaltsstempel der 'International Convention on Hallmarks'.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen bezüglich des britischen Punzierungsrechts:
Hallmarks on Gold, Silver and Platinum
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