Der Begriff 'Goldschmuck' ist rechtlich nicht sehr eindeutig. Korrekterweise sollte damit nur Schmuck bezeichnet werden, dessen Goldanteil überwiegt, das heißt mindestens 50% der verwendeten Metalle ausmacht. Ansonsten handelt es sich strenggenommen lediglich um 'goldhaltigen' Schmuck.
Beispiel: Gold 585 enthält 58,5 % des begehrten Edelmetalls, während
Gold 333 nur zu einem Drittel daraus besteht, also eigentlich nur eine goldhaltige Legierung darstellt.
Ähnlich genau muss man bei vergoldetem Schmuck hinschauen: Eine Vergoldung ist meist nur wenige Tausendstel Millimeter dick, auch wenn sie 24-karätig ist. Der tatsächliche Goldanteil solcherart vergoldeten oder platierten Schmucks geht also gegen Null.
Da Verbraucher über die genaue Bedeutung der verwendeten Begriffe meist im Unklaren sind, werden rege Missbrauch und Irreführung mit den Bezeichnungen betrieben. Begriffe wie "ECHTGOLD", "24 KPG" oder "ECHTER GOLDSCHMUCK" sollen mit dicken Buchstaben Werthaltigkeit suggerieren, sagen aber letzten Endes nichts aus: UNECHTGOLD gibt es nicht, und '24 KPG' bzw. '24 Karat vergoldet' kann bedeuten, dass die gesamte enthaltene Goldmenge gerade mal ein Tausendstel Gramm beträgt.