Farbgold (Schmucklexikon)
Goldlegierungen, die von
Gelbgold und
Weißgold abweichende Farben aufweisen, beispielsweise die Farbgoldlegierungen
Grüngold,
Rotgold,
Roségold und
Purpurgold. Farbgold im weiteren Sinne kann auch durch nachträgliche Oberflächenbehandlungen erzeugt sein, beispielsweise
Blaugold,
Schwarzgold und
Braungold.
Ein kleiner Ausschnitt aus dem möglichen Farbspektrum:
Die Referenz-Glieder rechts und links sind Silber 925 und Gelbgold 750.
Die Goldfarben wurden anhand des Hummer-Armbands von Uschy Schleipfer digital simuliert.
Farbgoldtypen
Obwohl die Bezeichnungen eine gewisse Analogie suggerieren, muss Farbgold differenzierter betrachtet werden. Während z.B.
Grüngold,
Roségold oder
Rotgold sehr hochwertige Schmucklegierungen sein können, weist beispielsweise
Purpurgold recht minderwertige Legierungseigenschaften auf und ist nur sehr eingeschränkt für Schmuckstücke verwendbar.
Schwarzgold,
Braungold sowie
Blaugold sind gewöhnlich nur durch Nachbehandlungen der Oberfläche farbig, also sozusagen 'angemaltes' Gold, und die zugrunde Legierung selbst kann z.B.
Gelbgold sein und damit völlig andere Farbeigenschaften besitzen. Solches Farbgold ist in hohem Maße
abriebgefährdet, und mechanisch stark beanspruchter Schmuck, besonders Fingerringe, kann daher allenfalls bedingt aus oberflächenbehandeltem Farbgold hergestellt werden.
Konzeptionelle Kritik an Farbgold
Aus konzeptioneller Hinsicht ist Farbgold, das nicht durchgefärbt ist, recht problematisch, denn schließlich wird die Verwendung teuerer Edelmetallegierungen für Schmuck unter anderem damit begründet, dass Gold 'edle' Eigenschaften besitze, also haltbar und unveränderlich sei, nicht
anlaufe oder
korrodiere. Solche Vorzüge weist jedoch oberflächenbehandeltes Farbgold nicht auf, und streng konzeptionell arbeitende Schmuckdesigner werden daher für farbigen Schmuck gegebenenfalls geeignetere Materialien wählen, beispielsweise
Titan,
Stahl oder Kunststoffe.
Rechtliche Konflikte können beispielsweise auftreten, wenn farbig oberflächenbeschichtetes Gold ohne entsprechende Kennzeichnung als Farbgold in den Handel kommt und der Kunde eine durchgefärbte und haltbare Legierung erwartet.
Feingehaltsstempelung von Farbgoldlegierungen
Farbgold darf in Deutschland ab einem Gehalt von mindestens 33,3% Gold als Gold bezeichnet und als solches (
Gold 333) gepunzt werden, in fast allen anderen Staaten jedoch erst ab einem Goldgehalt von 37,5% (
Gold 375) oder 58,5% (
Gold 585).
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